AGB für Lieferanten und andere Auftragnehmer

Einkaufsbedingungen für Lieferungen/Leistungen von Lieferanten und anderen Auftragnehmern


Begriffsbestimmung: Soweit nicht anders angegeben, werden Lieferanten und andere Auftragnehmern als „Lieferant“ und die Der Hundling Shop GmbH als „Besteller“ bezeichnet.


Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Bestellung und Liefertermin
3. Verpackung / Versand
4. Mängelrechte und Haftungsbeschränkung
5. Gegenstände des Bestellers
6. Nutzungsrechte, Schutzrechte
7. Geheimhaltung
8. Rechnung und Zahlung
9. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich
1.1 Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Lieferanten und anderen Auftragnehmern (Lieferant) der Der Hundling Shop GmbH (Besteller). Diese AGB gelten nicht im Geschäftsverkehr zu Verbrauchern.
1.2 Es gelten ausschließlich die AGB des Bestellers. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt, es sei denn, der Besteller stimmte den Bedingungen im Einzelfall schriftlich zu.
1.3 Der Zustimmung des Bestellers bedarf jede Abweichung von diesen AGB.
1.4 Der Lieferant erkennt mit der Auftragsannahme die Einkaufsbedingungen des Bestellers in vollem Umfang an.

2. Bestellung und Liefertermin
2.1 Die Bestellungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Besteller schriftlich erteilt und rechtsgültig unterschrieben wurden. Gleiches gilt auch bei Änderungen oder Ergänzungen. Der Besteller ist an seine Bestellung nur gebunden, wenn diese spätestens fünf Werktage nach ihrem Eingang beim Lieferanten von diesem bestätigt wird.
2.2 Vom Besteller im Einzelfall beigefügte Unterlagen sind für die Bestellung maßgeblich. Der Lieferant erkennt mit der Annahme der Bestellung an, dass er sich durch Einsichtnahme in die Unterlagen über Art, Ausführung und Umfang der bestellten Ware/Leistung informiert hat.
2.3 Der in der Bestellung vom Besteller angegebene Liefertermin ist vom Lieferanten verbindlich einzuhalten und wird vom Tag der Bestellung an gerechnet. Für den Fall, dass dem Lieferanten die Einhaltung des Liefertermins nicht möglich ist, hat er dies dem Besteller unverzüglich unter Angabe der Gründe anzuzeigen und einen neuen Liefertermin zu vereinbaren.
2.4 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Lieferanten nicht zu, es sei denn, es handelt sich um Gegenansprüche die unbestrittene oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Lieferbedingungen
3.1 Lieferort: Alle Lieferungen müssen an folgende Adresse erfolgen:
– Adresse: s. Impressum
– Lieferort: Rolltor zur Warenannahme
3.2 Lieferart:
– Die Lieferung muss ebenerdig erfolgen. Das bedeutet, dass die Waren vom Lieferanten aus dem LKW entladen und direkt an Rolltor zur Warenannahme gebracht werden müssen.
– Lieferungen, bei denen die Waren im LKW verbleiben und vom Kunden entladen werden müssen, sind nicht zulässig.
3.3 Besondere Hinweise:
– Bei Ankunft am Rolltor ist zu klingeln, um die Annahme der Waren zu gewährleisten.
3.4 Ansprechpartner:
– Bei Fragen oder Problemen während der Lieferung ist der Ansprechpartner aus der Einkaufsabteilung zu kontaktieren.

4. Verpackung / Versand
4.1 Die Verpackung und der Versand der vom Besteller bestellten Ware, hat auf Kosten des Lieferanten spesenfrei an die vom Besteller angegebene Empfangsstelle zu erfolgen.
4.2 Die Verpackung muss der jeweils gültigen Verpackungsverordnung entsprechen und transportsicher sein.
4.3 Der jeweiligen Sendung ist ein Lieferschein beizufügen.
4.4 Teillieferungen sind unzulässig, es sei denn, sie sind ausdrücklich mit dem Besteller vereinbart. Die durch Teillieferungen entstehenden Mehrkosten trägt der Lieferant.
4.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware/Leistung geht erst mit Abnahme in der vereinbarten Empfangsstelle des Bestellers auf diesen über.

5. Mängelrechte und Haftungsbeschränkung
5.1 Bei Mangelhaftigkeit der bestellten Ware/Leistung, haftet der Lieferant dem Besteller nach den gesetzlichen Bestimmungen. Mängelrechte stehen dem Besteller 24 Monate zu, es sei denn, es wurde eine längere Frist schriftlich vereinbart.
5.2 Wurden die Waren beim Transport beschädigt, ist der Besteller berechtigt, die Annahme zu verweigern. Angenommene Waren werden nach den vereinbarten oder allgemein gebräuchlichen Qualitätsvorschriften im Stichprobenverfahren geprüft. Mängelrügen gelten als rechtzeitig erhoben, wenn äußerlich erkennbare Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung angezeigt werden. Als versteckte Mängel gelten Mängel, die nicht durch Entnahme von Stichproben entdeckt werden können.

6. Gegenstände des Bestellers
6.1 Vom Besteller zur Verfügung gestellte oder auf Kosten des Bestellers gefertigte Vorlagen, Unterlagen oder sonstige Gegenstände bleiben Eigentum des Bestellers.
6.2 Vorgenannte Gegenstände etc. sind dem Besteller nach Erledigung des Auftrages auf Verlangen frei Haus zurückzusenden.
6.3 Solange sich die Gegenstände etc. im Gewahrsam des Lieferanten befinden, haftet dieser für deren Bestand.

7. Nutzungsrechte, Schutzrechte
7.1 Der Lieferant verpflichtet sich, Gegenstände etc. nicht anderen Kunden anzubieten oder zu liefern, die nach Unterlagen des Bestellers gefertigt oder auch nur geringfügig abgeändert wurden.
7.2 Vom Besteller zur Verfügung gestellte Gegenstände sowie Know-How (z. B. Zeichnungen, Muster), dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden.
7.3 Der Lieferant hat sicherzustellen, dass durch seine Lieferung und die Verwendung/Verwertung durch den Besteller keine Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Lieferant hat den Besteller und dessen Abnehmer von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Lieferant ist verpflichtet, auf seine Kosten eine entsprechend weitreichende Lizenz vom Inhaber des jeweiligen Rechts einzuholen.
7.4 Je nach Schwere des Verstoßes, ist für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von Euro 500,00 bis Euro 10.000,00 zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

8. Geheimhaltung
8.1. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellungen des Bestellers und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und unberechtigten Dritten nicht zugänglich zu machen.

9. Rechnung und Zahlung
9.1 Für jede Bestellung ist dem Besteller gesondert Rechnung zu erstellen.
9.2 Die Bezahlung durch den Besteller erfolgt erst nach vollständiger und mangelfreier Erbringung der Leistung des Lieferanten sowie nach Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung.
9.3 Die Zahlungen des Bestellers erfolgen ausschließlich an den Lieferanten. Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen den Besteller an Dritte abzutreten.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vorrangige und zwingende Vorschriften übergeordneten Rechts werden hiervon nicht berührt. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
10.2 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Bestellung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Bestellers.
10.3 Sollte ein Vertrag einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Juni 2024